Basel IV
Im Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein Paket zur Reform des regulatorischen Rahmens für Banken beschlossen. Während die Aufseher lediglich von einer Finalisierung des Basel III-Pakets sprechen, wird die Reform aufgrund ihrer umfassenden Änderungen gegenüber dem derzeit geltenden Rahmen häufig auch als „Basel IV“ bezeichnet.
Die neuen Vorschriften werden sämtliche Banken betreffen und zwar unabhängig von deren Größe und Geschäftsmodell, da nicht nur die Anwendung bankinterner Modelle zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen eingeschränkt wird, sondern auch die Standardansätze überarbeitet wurden. Die Umsetzung des Reformpakets soll bis 01.01.2022 erfolgen, wobei die Einführung über einen Zeitraum von 5 Jahren geplant ist, sodass die Regelungen vollständig ab 01.01.2027 einzuhalten sind.
Insgesamt wird Basel IV überwiegend zu gesteigerten Kapitalanforderungen führen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) erwartet, dass EU-Banken nach den neuen Regeln im Schnitt 12,9 % mehr Kapital vorhalten müssen.
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe "early bird" wollen wir Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte des Basel IV-Reformpakets geben.
Referenten
Michael Binder, Partner
Stephan Heckenthaler, Partner